BGZ / ZZP 2408  ·  Ermächtigter Prüfsachverständiger

Ihr zertifizierter
Prüfsachverständiger
für Krane & Betriebsmittel

Bachelor of Engineering Maximilian Heckl – zugelassen durch die Berufsgenossenschaft und das Haus der Technik. Ihr zuverlässiger Partner in Bayern und den angrenzenden Bundesländern (200 km Umkreis).

BGZ / ZZP 2408
zertifiziert &
ermächtigt
200 km
Maximilian Heckl, Prüfsachverständiger
B.Eng. · Prüfsachverständiger

Maximilian Heckl

Als durch die Berufsgenossenschaft und das Haus der Technik ermächtigter und zertifizierter Prüfsachverständiger für Krane (BGZ/ZZP 2408) stehe ich für höchste Sicherheit und Qualität. Mein Leistungsspektrum umfasst sowohl wiederkehrende Sachverständigenprüfungen an Krananlagen als auch fundierte Erstabnahmen vor der Inbetriebnahme.

Mit fast neun Jahren Berufserfahrung im Prüfwesen verfüge ich über umfassende Expertise – von der Abnahme kompakter Kleingeräte bis hin zur Prüfung komplexer Großmaschinen wie Raupenkranen. Als freiberuflicher Sachverständiger zeichne ich mich durch eine hohe Flexibilität aus, sodass ich Ihre Anfragen und Prüftermine stets zeitnah und zuverlässig realisieren kann.

Kundennähe und effiziente, kurze Arbeitswege stehen für mich an erster Stelle. Zu meinem festen Kundenstamm zählen renommierte Baufirmen, Kranvermieter, Industrieunternehmen, Werkstätten sowie Privatpersonen.

Sympathisch Flexibel Professionell Herstellerunabhängig

Was ich prüfe

Rechtssichere Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den aktuellen DGUV-Vorschriften – herstellerunabhängig und direkt bei Ihnen vor Ort im Umkreis von 200 km um Aichach.

Prüfung Turmdrehkran
DGUV V52 · BetrSichV

Turmdrehkran

Gemäß BetrSichV ist nach jedem Aufbau sowie spätestens nach einem Jahr eine Prüfung durch eine befähigte Person erforderlich. Eine Abnahme durch einen Prüfsachverständigen muss mindestens alle vier Betriebsjahre sowie im 14. und 16. Betriebsjahr erfolgen. Ab dem 17. Betriebsjahr ist diese Sachverständigenprüfung jährlich vorgeschrieben.
Prüfung Mobilkran
DGUV V52 · BetrSichV

Mobilkran

Die Prüfung durch eine befähigte Person hat spätestens nach Ablauf eines Jahres zu erfolgen. Eine vollumfängliche Prüfung durch einen Prüfsachverständigen ist mindestens alle vier Betriebsjahre sowie im 13. Betriebsjahr Pflicht. Ab dem 14. Betriebsjahr muss diese zwingend jährlich durchgeführt werden.
Prüfung Ladekran
DGUV V52 · BetrSichV

Ladekran

Spätestens nach Ablauf eines Jahres ist die Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Für Ladekrane mit einer Auslegerlänge von mehr als 15 m oder einem Lastmoment über 300 kNm gilt: Sachverständigenprüfung alle vier Betriebsjahre, im 13. Betriebsjahr und danach jährlich. Erstabnahmen führe ich ebenfalls fachgerecht für Sie durch.
Prüfung Mobilbaukran
DGUV V52 · BetrSichV

Mobilbaukran

Fahrbare Turmdrehkrane erfordern eine halbjährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Ein Prüfsachverständiger muss die Anlage mindestens alle vier Betriebsjahre sowie im 14. und 16. Betriebsjahr prüfen. Ab dem 17. Betriebsjahr ist die Sachverständigenprüfung jährlich obligatorisch.
Prüfung Ortsfeste Krananlage
DGUV V52 · BetrSichV

Ortsfeste Krananlage

Laufkatz-, Schwenkarm-, Brücken- und Portalkrane müssen jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Kraftbetriebene Krananlagen bedürfen zudem einer professionellen Abnahme durch einen Prüfsachverständigen vor der ersten Inbetriebnahme.
Prüfung Flurförderfahrzeuge
DGUV V68 · FEM 4.004

Flurförderfahrzeuge

Gabelstapler sowie deren Anbauteile sind mindestens einmal jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand zu kontrollieren. Diese Prüfung erfolgt rechtssicher durch eine befähigte Person gemäß DGUV V68 und FEM 4.004.
Prüfung Toranlagen
ASR A1.7

Toranlagen

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unterliegen gemäß ASR A1.7 einer strengen, regelmäßigen Prüfpflicht. Die sicherheitstechnische Überprüfung durch eine befähigte Person muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.
Prüfung Erdbaumaschinen
DGUV R100-500 Kap. 2.12

Erdbaumaschinen

Erdbaumaschinen wie Bagger, Radlader, Rüttelplatten und Stampfer müssen jährlich gemäß DGUV Regel 100-500 (Kap. 2.12) durch eine befähigte Person auf ihre Arbeitssicherheit geprüft werden.
Prüfung Regalanlagen
DIN EN 15635 · DGUV R108-007

Regalanlagen

Um die maximale Lagersicherheit zu gewährleisten, sind Regalanlagen und Lagereinrichtungen zwingend mindestens einmal jährlich gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 durch eine befähigte Person zu prüfen.
Schulungen Krane
DGUV G 309-003

Schulungen

Ich biete die jährliche Kranunterweisung sowie gerätespezifische Einweisungen direkt bei Ihnen vor Ort an. Gemäß DGUV Grundsatz 309-003 sind Sie als Betreiber gesetzlich verpflichtet, Ihr Bedienpersonal mindestens einmal jährlich zu schulen.
Prüfung Hubarbeitsbühnen
DGUV G308-002 · R100-500

Hubarbeitsbühnen

Sämtliche Hebe- und Hubarbeitsbühnen – darunter stationäre und fahrbare Scheren- oder Teleskopbühnen sowie klassische Hebebühnen – müssen jährlich gemäß DGUV Grundsatz 308-002 durch eine befähigte Person geprüft werden.
Prüfung Anschlagmittel
DGUV R109-017

Anschlagmittel

Lastaufnahmemittel wie Kettengehänge, Rundschlingen, Hebebänder, Schäkel und Stahlseile erfordern eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Bei Kettengehängen ist zusätzlich alle drei Jahre eine zerstörungsfreie Rissprüfung vorgeschrieben.

Einblicke aus dem Alltag

Hier finden Sie Impressionen und Referenzen aus meinem Prüfalltag an diversen Krananlagen und Betriebsmitteln. Klicken Sie auf ein Bild, um die hochauflösende Vollansicht zu öffnen.

Turmdrehkran
Mobilkran
Ladekran
Mobilbaukran
Ortsfeste Krananlage
Flurförderfahrzeuge
Toranlagen
Erdbaumaschinen
Regalanlagen
Schulung
Hubarbeitsbühnen
Anschlagmittel

Termin & Angebot

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne erstelle ich Ihnen zeitnah ein maßgeschneidertes, unverbindliches Angebot für die Prüfung Ihrer Krane und Betriebsmittel.

+49 176 56584706 pruefsachverstaendiger.heckl@gmail.com

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