Bachelor of Engineering Maximilian Heckl ist als Prüfsachverständiger für Krane durch die Berufsgenossenschaft und das Haus der Technik ermächtigt und zertifiziert (BGZ/ZZP 2408).
Neben wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen an Krananlagen ist er auch ermächtigt Prüfungen vor Inbetriebnahme (Ortsfeste Krananlagen und Ladekrane) durchzuführen.
Als befähigte Person sind wiederkehrende Prüfungen für eine Vielzahl an Betriebsmitteln möglich. Zu den Kunden zählen vorwiegend Baufirmen, Kranvermieter, Industrie, Werkstätten und Privatpersonen. Das Einsatzgebiet liegt im Hauptzentrum von Bayern aber in den umliegenden Bundesländern.
Durch meine mittlerweile fast 9 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Prüfwesens bringe ich einen großen Wissensschatz mit. Neben Kleingeräten umfasst meine Erfahrung auch den Umgang mit Großgeräten wie Raupenkranen. Einen Einblick können Sie sich gerne in der Galerie verschaffen. Dort ist eine Auswahl an durch mich geprüften Kranen zu sehen.
Neben der höchstmöglichen Professionalität bin ich als Freiberufler sehr flexibel und versuche Termin und Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich bin für alle Anliegen der eine Ansprechpartner und Prüfer. Das Wichtigste für mich ist die Nähe zum Kunden und die Bearbeitung „auf dem kurzen Arbeitsweg“. Die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden sind bei mir an erste Stelle.
Prüfungen sind unerlässlich für einen reibungslosen und sicheren Betrieb von Kranen und Betriebsmittel. Bei der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung werden vorhandenen Mängel erkannt und protokolliert. Neben der Verbesserung des Arbeitsschutzes profitiert auch die Langlebigkeit und die Qualität der Geräte von regelmäßigen Prüfungen. Arbeitsunfälle können minimiert und die Betriebszeit ohne Ausfall der Geräte maximiert werden.
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, ihre Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung im vorgegebenen Turnus durch einen Sachverständigen oder eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Als zertifizierter und ermächtigter Prüfsachverständiger (BGZ / ZZP 2408) führe ich die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen Herstellerunabhängig an ihren Kranen durch.
Für die Prüfung vor Erstinbetriebnahme an Ladekranen und ortsfesten Krananlagen bin ich ebenfalls ermächtigt.
Zusätzlich kann ich die turnusgemäße Prüfung als befähigte Person für eine Vielzahl an Betriebs- und Anschlagmitteln durchführen.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für die zu prüfenden Krane und Betriebsmittel. Die Prüfungen führe ich an Ihrem Standort im Umkreis von 200km durch.
Für folgende Anlagen und Betriebsmittel bin ich ermächtigt als Prüfer.
Turmdrehkrane sind nach Betriebssicherheitsverordnung nach jedem Aufbau und spätestens nach einem Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen. Zusätzlich sind sie mindestens alle 4. Betriebsjahre, im 14. und 16. Betriebsjahr durch einen ermächtigten Prüfsachverständigen zu prüfen. Nach dem 16. Betriebsjahr sind Turmdrehkrane zusätzlich jährlich durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Mobilkrane sind nach Betriebssicherheitsverordnung spätestens nach einem Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen. Zusätzlich sind sie mindestens alle 4. Betriebsjahre und im 13. Betriebsjahr durch einen ermächtigten Prüfsachverständigen zu prüfen. Nach dem 13. Betriebsjahr sind Mobilkrane zusätzlich jährlich durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Ladekrane sind nach Betriebssicherheitsverordnung spätestens nach einem Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen.Zusätzlich sind Ladekrane mit mehr als 15m Auslegerlänge oder mit mehr als 300 kNm Lastmoment regelmäßig durch einen Sachverständigen zu prüfen. Hier ist der Prüfintervall mindestens alle 4. Betriebsjahre und im 13. Betriebsjahr. Nach dem 13. Betriebsjahr sind Mobilkrane zusätzlich jährlich durch einen Sachverständigen zu prüfen. Neben der wiederkehrenden Prüfung sind durch auch mich auch Sachverständigenprüfungen vor Erstinbetriebnahme des Ladekranes möglich.
Mobilbaukrane sind nach Betriebssicherheitsverordnung spätestens halbjährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Zusätzlich sind sie mindestens alle 4. Betriebsjahre, im 14. und 16. Betriebsjahr durch einen ermächtigten Prüfsachverständigen zu prüfen. Nach dem 16. Betriebsjahr sind fahrbare Turmdrehkrane zusätzlich jährlich durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Als ortsfeste Krananlagen bezeichnet man Laufkatz-, Schwenkarm-, Brücken- und Portalkrane. Alle ortsfesten Krananlagen sind mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Alle kraftbetriebenen Krananlagen sind vor Inbetriebnahme durch einen Prüfsachverständigen abzunehmen. Bei handbetriebenen oder teilkraftbetriebenen Krananlagen mit mehr als 1000kg Tragfähigkeit ist die Erstinbetriebnahme auch durch einen Prüfsachverständigen abzunehmen. Bei handbetriebenen oder teilkraftbetriebenen Krananlagen unter 1000kg Tragfähigkeit reicht die Erstabnahme durch eine befähigte Person aus.
Flurförderfahrzeuge wie Gabelstapler und deren Anbauteile sind mindestens jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Nach DGUV V68 und FEM4.004 ist die Prüfung durch eine befähigte Person durchzuführen.
Kraftbetriebene Tore und Türen unterliegen nach der ASR A1.7 einer regelmäßigen Prüfpflicht. Mindestens einmal im Jahr müssen diese durch eine befähigte Person geprüft werden.
Zu Erdbaumaschinen zählen Bagger, Radlader, Rüttelplatten und Stampfer. Diese müssen jährlich nach DGUV R100-500 Kap. 2.12 durch eine befähigte Person kontrolliert werden.
Regalanlagen und Lagerausstattungen sind mindestens einmal jährlich nach DIN EN15635 und DGUV R 108-007 zu prüfen.
Neben der Prüftätigkeit biete ich Schulungen und Einweisungen für Krane an. Als Betreiber sind Sie nach DGUV G309-003 verpflichtet, Ihre Mitarbeiter einmal jährlich zu schulen. Diese Kranunterweisung kann ich Ihnen an Ihrem Standort anbieten. Neben der jährlichen Kranunterweisung sind auch Einweisungen für bestimmte Krane möglich.
Hebe- und Hubarbeitsbühnen sind nach DGUV G 308-002 und DGUV R 100-500 Kap. 10 im jährlichen Intervall durch eine befähigte Person zu prüfen. Dazu zählen stationäre und fahrbare Scheren- und Teleskopbühnen für den Personentransport. Aber auch stationäre Hebebühnen wie Fahrzeug- und Maurerhebebühnen.
Anschlagmittel wie Kettengehänge, Rundschlingen, Hebebänder, Schäkel und Stahlseile sind jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Kettengehänge sind zusätzlich alle 3 Jahre durch eine zerstörungsfreie Rissprüfung (muss extern angeboten werden) zu kontrollieren. Lastaufnahmemittel wie Betonsilos, Krangabel, Palettengreifer und Trägerklemmen sind jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.
Prüfsachverständiger Heckl GmbH
Maximilian Heckl
Weiherstraße 7a
86551 Aichach
Telefon: +4917656584706
E-Mail: pruefsachverstaendiger.heckl@gmail.com